Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vereinsportalsoftware (Vereins-AGB) 
der geomix GmbH, Niederfeldstraße 11, A-8940 Liezen (geomix), 
Stand: 16.11.2010 

1. Geltungsbereich
1.1 Die Vereins-AGB gelten ausschließlich für Benutzung der Vereinsportalsoftware im Umfang der nachstehenden Bestimmungen zwischen geomix und einem Verein oder einem anderen von geomix für die Benutzung der Vereinsportalsoftware zugelassenen Nutzer (Verein). 

1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können bei geomix angefordert und im Internet unter http://www.geomix.at/verein/agb/ abgerufen werden. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Verein von geomix per E-Mail oder auf der Internetseite http://www.geomix.at/verein/agb/ mitgeteilt und gelten vier Wochen nach Übermittlung oder Veröffentlichung. Der Verein ist berechtigt, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung schriftlich aufzukündigen, außer die Änderung erfolgt nicht zum Nachteil des Vereins. Andere Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden und Vorbehalte bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Erfordernis der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 

1.3 Bedingungen des Vereins, welche von diesen Geschäftsbedingungen abweichen oder diesen entgegenstehen werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von geomix ausdrücklich und schriftlich anerkannt und firmenmäßig gefertigt werden. Gegenbestätigungen des Vereins unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen. 

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine allfällige rechtlich unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 

2. Vertragsabschluss 
2.1 Die Angebote von geomix sind freibleibend und unverbindlich. Mit Bestellung, gegebenenfalls mit der Übermittlung von Vereinsdaten, spätestens mit der Benützung der Vereinsportalsoftware oder eines Teiles davon gelten diese Vereins-AGB als vom Verein angenommen. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn geomix nach der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat. Erfolgt die Annahme durch geomix nicht ausdrücklich, sondern mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z.B. Eröffnung des Internet-Zuganges oder Bekanntgabe von User-Login und Password oder Errichtung eines Web-Space) durch geomix, ist der Vertrag mit diesem Zeitpunkt zu Stande gekommen. geomix behält sich das Recht vor, das Anbot eines Vertragsabschlusses ohne Nennung von Gründung abzulehnen. 

2.2 Eine Auftragsannahme erfolgt unter dem Vorbehalte der Liefermöglichkeit. Ist die Liefermöglichkeit nicht gegeben, können wir, ohne schadensersatzpflichtig zu werden, vom Vertrag zurücktreten. 

2.3 geomix ist berechtigt, alle nötigen Angaben über die Identität sowie die Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Vereins sowie seiner handelnden Personen durch Vorlage von amtlichen Dokumenten wie Lichtbildausweisen und Meldezetteln, Auszug aus dem Vereinsregister sowie den Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis vom Verein zu fordern. geomix ist berechtigt, alle Angaben des Vereins sowie dessen Kreditwürdigkeit zu überprüfen. 

3. Vereinsportalsoftware
3.1 Die Vereinsportalsoftware (Vereinsportalsoftware) umfasst (i) den standardisierten Aufbau einer Homepage ohne Inhalt mit standardisierter Graphikgestaltung, wobei die Graphik für jede Vereinssparte gleich ist und geomix die Farbeinstellungen für jeden Verein variieren kann (Vereinshomepage), (ii) eine Content Management Software zur selbstständigen Wartung des Inhaltes der Homepage durch den Verein, (iii) eine Mitgliederverwaltungssoftware mit einer einfachen Datenbank zur selbstständigen Verwaltung der Mitgliederdaten durch den Verein sowie eine (iv) Fan-Community-Software mit Newsletter-Informationsservice. 

3.2 Die Vereinsportalsoftware ist eine Entwicklung von geomix. Die Vereinsportalsoftware, seine Form und seine Inhalte sowie die verwendete Software in Source Code und Maschinen Code sind urheberrechtlich geschützt. Alle Werknutzungsrechte daran stehen ausschließlich geomix zu. Da es sich um ein standardisiertes Produkt handelt, muss die gesamte Software auf dem Server von geomix laufen. Der Verein hat kein Recht, die Software auf einem anderen Server ablaufen zu lassen oder die Graphik, eine Funktionalität oder den Source- oder Maschinen Code der Vereinsportalsoftware zu ändern. geomix ist berechtigt, die Vereinsportalsoftware und insbesondere die Vereinshomepage weiterzuentwickeln. Der Verein ist verpflichtet, Weiterentwicklungen laufend zu übernehmen. geomix ist, insbesondere aber nicht abschließend, zur Wahrung des Qualitätsstandards oder im Hinblick auf technische oder wirtschaftliche Entwicklungen, berechtigt, die Vereinsportalsoftware und allfällige Partnerdienste jederzeit auszuweiten oder einzuschränken. 

3.3 geomix gewährt dem Verein im Rahmen dieser Vereins-AGB das nicht ausschließliche, auf die Dauer des Vertrages befristete, nicht auf Dritte übertragbare Recht zur Nutzung der auf dem Server von geomix installierten Vereinsportalsoftware. Eine über die in diesen AGB ausdrücklich vereinbarte Nutzung hinausgehende Verwendung ist nicht zulässig. Der Verein darf die Vereinsportalsoftware lediglich für eigene Zwecke benützen. Die Nutzung durch Dritte, die Weitergabe sowie auch die nur kurzfristige Überlassung der Vereinsportalsoftware sind in jedem Fall ausgeschlossen. 

3.4 Der Verein ist verpflichtet, den Inhalt der Vereinshomepage nach den Möglichkeiten der Vereinsportalsoftware selber vorzugeben. geomix erstellt daraufhin die erste Version der Vereinshomepage, gibt dafür die Graphik vor und behält sich das Recht vor, das Vereinslogo und/oder die Vereinsfarben in die Graphik der Vereinshomepage einzuarbeiten. Der Verein ist verpflichtet, den Inhalt der Vereinshomepage nach den Möglichkeiten der Vereinsportalsoftware selbstständig und auf eigene Kosten zu warten und zu aktualisieren. 

3.5 Auch aus technischen Gründen ist es aber nicht möglich, dass die Vereinsportalsoftware ohne Unterbrechung zugänglich ist, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Insbesondere aber nicht ausschließlich bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Kapazitäten oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der Leistungen von geomix kommen. Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen ist der Verein berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund aufzulösen. 

3.6 geomix ist nicht verpflichtet, für den Verein Daten auf unbegrenzt Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Der Verein hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten und eine lokale, geomix-unabhängige Sicherung der Daten zu sorgen. Ruft der Verein solche Daten daher länger als 6 Monate nicht ab, so ist geomix berechtigt, den Zugriff des Vereins zu deaktivieren und alle Daten des Vereins zu löschen. Aktualisiert der Verein seine Vereinshomepage länger als 6 Monate nicht, so ist geomix berechtigt, die Vereinshomepage zu deinstallieren und die Daten zu löschen. 

3.7 Nach Vertragsabschluss wird geomix nach den verfügbaren eigenen Ressourcen die Vereinshomepage freischalten. Es wird keine fixe Lieferzeit oder -termin vereinbart. Die Übergabe der Vereinshomepage erfolgt durch online stellen auf dem Server von geomix. Da es sich um ein Standardprodukt handelt, erhält der Verein keine Kopie des Maschinen oder Quellencodes der Homepage. Nach der Freischaltung der Vereinshomepage erhält der Verein die Zugangsdaten, mit denen er den Inhalt der Vereinshomepage warten und die Mitgliederdaten verwalten kann. Vereinsmitglieder haben darüber hinaus keinen eigenen Zugriff auf die Homepage, können sich aber als Fans registrieren, um Fan-Newsletter zu empfangen. 

3.8 geomix ist ohne Entgelt berechtigt, auf der Vereinshomepage Werbung von Dritten auch außerhalb der vorgesehenen Templates zu schalten. geomix kann frei bestimmen, wann und wo und von wem Werbung geschalten wird. Der Verein ist verpflichtet, geomix bei Vertragsabschluss die genaue Branche seines Hauptsponsors zu nennen. geomix wird keine Werbung in dieser Branche auf der jeweiligen Vereinshomepage schalten. Der Verein haftet dafür, dass Subsponsoren sich nicht gegen eine branchengleiche Werbung auf der Vereinshomepage wehren dürfen. 

3.9 Der Verein darf keine andere als die Vereinshomepage aus der geomix Vereinsportalsoftware haben. Anderenfalls ist geomix zur sofortigen Vertragsbeendigung berechtigt. 
3.10 In den Punkten 3, 4 und 5 sind die Leistungen von geomix unter diesem Vertrag abschließend und erschöpfen aufgezählt. Der Verein ist nicht berechtigt, weitere Leistungen zu verlangen oder zu beauftragen. 

4. Fan-Newsletter
4.1 Auf der Vereinshomepage kann sich jeder Dritte als Fan des Vereins für den Fan-Newsletter mit seiner E-mailadresse registrieren. Der diesbezügliche Vertrag besteht ausschließlich zwischen dem Fan-Newsletter-Nutzer und geomix. Der Verein weder Vertragspartei noch kann er auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Fan-Newsletter-Nutzer und geomix keinen Einfluss nehmen. Die Datenbank der registrierten Fan-Newsletter-Nutzer wird von geomix verwaltet, der Verein erhält lediglich die aktuelle Anzahl der Fan-Newsletter-Nutzer. 

4.2 Der Verein kann an registrierte Fan-Newsletter-Nutzer vereinsrelevante Newsletter schicken. Im Fan-Newsletter darf der Verein nur vereinsrelevante Informationen senden und keine Werbung für Dritte machen. Die Anzahl der versendbaren Fan-Newsletter ist unbegrenzt. geomix ist berechtigt in der Fußzeile des Fan-Newsletter eine Werbebotschaft von sich selbst oder einem Dritten mitzusenden. geomix versendet die vom Verein geschriebene Fan-Newsletter an die registrierten Fan-Newsletter-Nutzer von einer geomix gehörenden E-Mailadresse. 

4.3 Der Verein nimmt zur Kenntnis, dass der Fan-Newsletter-Dienst nicht geeignet ist, wichtige Nachrichten zu übermitteln, da eine Übermittlung und/oder Kenntnisnahme des Empfängers unterbleiben kann. geomix trifft keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport. Insbesondere aus technischen Gründen ist es möglich, dass Fan-Newsletter nicht ankommen und/oder diesbezügliche keine Fehlermeldungen verschickt wird, da zB. SPAM-Filtern, 
Virenfiltern etc. die Zustellung von Fan-Newsletter verhindern kann. Eine Information über Zustellprobleme ist nicht vorgesehen. 

4.4 Der Verein darf insbesondere keine Newsletter senden, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen österreichische, ausländische oder internationale Rechtsnormen verstoßen oder belästigen oder verängstigen. Der Verein darf auch keine Newsletter mit politischem Inhalt schicken. Der Verein ist verpflichtet, die Bestimmungen des Jugendschutzes und des Telekommunikationsgesetzes, insbesondere § 107 TKG, einzuhalten. Beim Verdacht des Missbrauches oder eines Verstoßes gegen die Vereins-AGB oder andere Rechtsnormen ist geomix berechtigt, die Fan-Newsletter-Funktion sofort und ohne Vorwarndung zu deaktivieren. 

5. Mitwirkungspflicht des Vereines
5.1 Der Verein ist rechtzeitig vor Bestellung, jedenfalls aber vor Vertragsabschluss verpflichtet, sich selbstständig darüber zu informieren, ob die standardisiert angebotene Vereinsportalsoftware für ihn geeignet ist und mit seinen bisherigen Programmen kompatibel ist und welche Kosten ein Transfer der Vereinsdaten auf die Vereinsportalsoftware verursacht. geomix stellt lediglich ein standardisierte Produkt zur Verfügung und klärt nicht darüber auf und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software Anforderungen des Vereins genügt, mit anderen Programmen und unter der Systemkonfigurationen des Vereins zusammenarbeitet oder dass das Vereinssoftwareprotal ununterbrochen und fehlerfrei läuft oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. 

5.2 Der Verein verpflichtet sich ausdrücklich, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Verein allein ist für die Rechtmäßigkeit des Inhalts der Vereinshomepage und der Fan-Newsletter verantwortlich und versichert, dass durch seinen gesamten Internetauftritt weder Rechte Dritter ( Marken-, Namen-, Urheber-, Datenschutzrechte etc. ) verletzt werden noch gegen bestehende Gesetze sowie allgemein gültige Rechtsnormen verstoßen wird. geomix veranlasst die Übermittlung nicht, wählt die Empfänger nicht aus und verändert die übermittelte Information nicht bzw. wählt diese nicht aus. Der Verein verpflichtet sich, geomix vollständig schad- und klaglos zu halten, falls geomix durch die vom Verein in Verkehr gebrachten Inhalte und/oder Aktivitäten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird. Wird geomix entsprechend in Anspruch genommen, so steht geomix allein die Entscheidung zu, wie sie darauf reagiert (Streiteinlassung, Vergleich etc.), ohne dass der für den Inhalt verantwortliche Verein den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte. 

5.3 Der Verein verpflichtet sich, zur Verwendung ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Der Verein ist verpflichtet, selbst alle Datei, Bilder, Texte und Softwareeinstellungen, die er auf einem Server von geomix speichert oder zusammen mit dem Vereinsportalsoftware verwendet, regelmäßig zu sichern und die Sicherung stets am aktuellen Stand zu halten. Die Erstellung von Sicherungskopien hat jedenfalls vor Vornahme jeder Änderung durch den Verein zu erfolgen sowie jedenfalls rechtzeitig vor durch geomix angekündigten Wartungsarbeiten. Die Backup-Kopien (Sicherungskopien) des Vereins dürfen nicht auf einem Server von geomix gespeichert werden. 

5.4 Der Verein hat jedenfalls im äußerst möglichen Umfang an einer allfälligen Schadensvermeidung und – verminderung mitzuwirken. 

5.5 Der Verein ist für die Einholung aller behördlichen oder/und privatrechtlicher Genehmigungen oder/und Zustimmung inklusive solcher Dritter etc. und für die Erstattung aller erforderlichen Anzeigen selbst verantwortlich. Der Vereins bestätigt, dass er die Zustimmung all seiner Mitglieder und Sponsoren eingeholt hat, dass geomix Werbebanner auf der Vereinshomepage gleich welchen Inhalts schalten darf. Der Verein haftet geomix gegenüber für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben. 

5.6 Der Verein verpflichtet sich weiters, bei sonstigem Schadenersatz, geomix unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der Vereinsportalsoftware gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird bzw. er auf sonstige Weise Gesetzesverstöße bemerkt. 

6. Haftung und Gewährleistung
6.1 geomix stellt die Nutzung der Vereinsportalsoftware unentgeltlich zur Verfügung. Soweit gesetzlich zulässig ist daher jede Haftung und Gewährleistung von geomix ausgeschlossen. Dem Verein steht jedoch jederzeit das Recht der ordentlichen Kündigung zu. 

6.2 Darüber hinaus ist jedenfalls die Haftung von geomix wegen leichter Fahrlässigkeit, Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, schlechter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sowie der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Verein ausgeschlossen. 

6.3 Zusätzlich sind jedenfalls alle Rechtsbehelfe betreffend Mängel, die aus nicht von geomix bewirkter Anordnung, ungenügender Einrichtung, Reparatur und Montage, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von geomix angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen. 

6.4 Jeder Anspruch eines Vereins setzt voraus, dass der Verein den Anspruch geomix gegenüber unverzüglich, dh. binnen 3 Tagen, schriftlich detailliert aufgezeigt hat. Jeder Anspruch eines Vereins muss bei sonstigem Verlust innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis gerichtlich geltend gemacht werden. 

7. Geheimhaltung
7.1 Der Verein ist zur Geheimhaltung und sicheren Verwahrung seiner Zugangsdaten vor allem zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff verpflichtet. Das Abspeichern von Passwörtern, Zugangsdaten und anderen geheimen Informationen auf der Festplatte eines PC ist nicht sicher. Besteht der Verdacht einer Kenntnis der Zugangsdaten durch unberechtigte Dritte, so hat der Verein die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern oder - falls dies nur durch geomix vorgenommen werden kann - geomix unverzüglich mit der Änderung der Zugangsdaten zu beauftragen. 

7.2 Alle von geomix erhaltenen elektronisch oder schriftlichen Informationen, Dokumente und/oder Software sind als vertraulich zu behandeln und dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von geomix weder kopiert, noch geändert, noch bearbeitet, noch für andere Länder oder andere Firmensparten oder Branchen benutzt, noch weiterverkauft oder gleich auf welche Art Dritten übermittelt werden. 

8. Datenschutz
8.1 Der Verein erteilt seine Zustimmung, dass die personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages von geomix automationsunterstützt gespeichert und zur Auftragserfüllung, Abwicklung des Zahlungsverkehres und zur Kundenpflege verarbeitet werden. geomix behält sich vor, Namen, Internet-Adressen, sowie Art des Services von Vertragspartnern auf eine Referenzliste zu setzen, und diese auf Anfrage auch anderen Kunden und Interessenten zur Verfügung zu stellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Vertragspartners unterbleibt dessen Nennung in einer Referenzliste. 

8.2 Soweit geomix gesetzlich zB. nach dem ECG zur Weitergabe von Daten des Vereins verpflichtet ist, wird sie dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. 

8.3 Der Verein ist verpflichtet für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu sorgen und bestätigt, dass alle datenschutzrechtlichen und zivilrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung seiner Daten vorliegen, insbesondere dass er die Zustimmung zur Datenverarbeitung von seinen Mitgliedern eingeholt hat. Insbesondere ist der Verein verpflichtet, die Standardanwendung SA003 Mitgliederverwaltung oder eine allenfalls nachfolgenden Standardanwendung und soweit anwendbar weitergehende Meldungen an die Datenschutzbehörde zu erstatten. 

8.4 geomix verpflichtet sich, Mitgliederdaten ausschließlich im Rahmen der Aufträge des Vereins zu verwenden. geomix hat alle Personen, die von geomix mit der Datenverarbeitung beauftragt sind, vor Aufnahme der Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des § 15 DSG 2000 verpflichtet. Insbesondere bleibt die Verschwie-genheitsverpflichtung der mit dem Datenverkehr beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim Dienstleister aufrecht. 

8.5 geomix kann ein anderes Unternehmen auch ohne Zustimmung des Vereins zur Durchführung von Verarbeitungen heranziehen. geomix hat den Verein von der beabsichtigten Heranziehung eines Subverarbeiters so rechtzeitig zu verständigen, dass er dies allenfalls untersagen kann. Außerdem muss ein Vertrag zwischen geomix und dem Subverarbeiter im Sinne des § 10 DSG 2000 geschlossen werden. In diesem Vertrag hat geomix sicherzustellen, dass der Subverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Dienstleister auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. 
8.6 Der Verein erteilt seine jederzeit widerrufbare Zustimmung dazu, dass Vereinsdaten zum Zwecke der Vermarktung von Leistungen von geomix, insbesondere zur Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse, Planung des Netzausbaus und der Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten von geomix, sowie zur Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verwendet werden dürfen. Der Verein erklärt sich damit einverstanden, von geomix Werbung und Information betreffend Produkte und Services in angemessenem Umfang zu erhalten. 
8.7 geomix ergreift dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen, sofern ihr diese Maßnahmen technisch möglich und zumutbar sind. 

9. Vertragsbeendigung
9.1 geomix ist zur sofortigen Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung bzw. –abschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Vereins oder ihm zuzurechnender Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn 
a) der Verein gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere jene des Telekommunikationsgesetzes, des Datenschutzgesetztes , des ECG oder gegen diese AGB verstößt; 
b) der Verein bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis geomix vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte; 
c) wenn der Verein im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz bzw. zur Verfügung gestellten Netzzugängen überproportionalen Datentransfer aufweist; 
d) wenn der Verein gegen die "Netiquette" bzw. die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt; 
f) beim Verein der begründete Verdacht besteht, die Leistungen von geomix insbesondere in betrugsmäßiger Absicht zu missbrauchen oder den Missbrauch durch Dritte zu dulden, 
g) beim Verein der begründete Verdacht besteht, dass die Leistungen von geomix überwiegend durch einen Dritten im Sinne eines Umgehungsgeschäftes in Anspruch genommen werden sollen; 
h) der Verein oder dem Verein nahe stehende Personen eine andere Homepage als die von geomix gehostete Vereinshomepage betreiben und/oder unterstützen; 
i) geomix die Leistung insbesondere aus technischen Gründen unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar wird. 

9.2 Die Entscheidung zwischen Vertragsauflösung einerseits, bloßer Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung andererseits, liegt im freien Ermessen von geomix. geomix wird den Verein über die Maßnahme und deren Grund stets informieren. 

9.3 Darüber hinaus steht geomix und dem Verein das Recht zu, das Vertragsverhältnis jederzeit unter Setzung einer 14-tägigen Frist mit ordentlicher Kündigung zu beenden. In diesem Fall ist der Verein verpflichtet sofort alle Daten zu sichern, da geomix alle Zugänge des Vereins nach Vertragsende ohne weitere Vorankündigung deaktivieren kann. 

9.4 Der Verein wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, geomix zur Fortsetzung der vereinbarten Leistungen nicht mehr verpflichtet ist. geomix ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Vereins. Aus der Löschung kann der Verein keinerlei Ansprüche geomix gegenüber ableiten. Im Fall einer Vertragsbeendigung hat der Verein keinen Anspruch auf Rückerstattung von bereits im Voraus bezahlter Gebühren zB. für Domains. 

10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vereinsportalsoftware ist Wien Innere Stadt, Österreich. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. 

10.2 geomix ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen. 

10.3 Der Verein ist verpflichtet, Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, jede Änderung seiner Adresse geomix umgehend mitzuteilen. Gibt der Verein Änderungen nicht bekannt, gelten rechtlich bedeutsame Erklärungen von geomix als anerkannt, sofern sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse erfolgen. geomix kann auch rechtlich bedeutsame Erklärungen dem Verein mittels elektronischer Medien (z.B. E-Mail) übermittelt werden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden.
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